Ob Geschäftsreisender oder Urlauber, wer mit dem Flieger unterwegs sein will, der muss sich darüber im Klaren sein, dass nicht alles was der Mensch zur täglichen Körperpflege genutzt wird, auch auf dem Flughafen bei einer Kontrolle als erlaubtes Gepäck eingestuft wird. Stattdessen kann es durchaus geschehen, dass ein Reisender aufgefordert wird, dass er einen unerlaubten Rasierer zu entsorgen.

Mit dem Rasierer unterwegs – nicht in jedem Land erlaubt

In Zeiten von Bombenterror und verschärfter Bestimmungen beim Fliegen sollten Sie immer darauf, was die einzelnen Fluggesellschaften und Länder als Vorschriften fürs Handgepäck vorschreiben. Hierbei sollten Sie bedenken, dass die Vorschriften dazu dienen, dass alle Gegenstände ausgeschlossen werden, die auch als Waffe verwendet werden können. Nutzen Sie zum Kürzen Ihres Bartes eine Schere oder wollen Sie eine glatte Gesichtshaut mit einem Rasiermesser erhalten, dann werden Sie dies nicht auf Reisen können, denn diese Gegenstände könnten auch als Waffen eingesetzt werden und sie sind somit verboten. Haben Sie einen ganz normalen Elektrorasierer im Handgepäck dabei, dann werden Sie bei den Kontrollen keinen Ärger bekommen. Doch führen Sie einen Nassrasierer mit sich, dann kann es in einigen europäischen Ländern geschehen, dass bei der Kontrolle ein Beamter Sie darauf hinweist, dass dieser Rasierer nicht erlaubt ist und ihn daraufhin entsorgt. Fliegen Sie nur in Deutschland, dann haben Sie das Glück, dass hier die handelsüblichen Rasierer auch im Handgepäck erlaubt sind. Dagegen sollten Sie Rasierklingen nicht im Handgepäck mit sich führen, denn diese sind generell verboten. Alles was nur annähernd als Waffe eingesetzt werden kann, muss auf Reisen aus dem Handgepäck verbannt werden.

Der Rasierer im Handgepäck – der Elektrorasierer muss funktionsfähig sein

Für einen Elektrorasierer bestehen in der Regel gute Chancen, dass ein Mitnehmen im Handgepäck nicht verboten ist. Aber Sie sollten Netzteil und Ladegerät mit einpacken, denn nur so können Sie am Flughafen beweisen, dass Ihr Rasierer auch wirklich ein funktionsfähiger Rasierer ist. Dies ist notwendig, da die Fantasie von Schmugglern und Kriminellen auch vor Rasierern nicht haltmacht und diese gerne mal als Versteck für diverse Dinge verwendet werden. Verweigert der Rasierer aber seinen Dienst nicht, dann kann er gerne im Handgepäck mit sich geführt werden und eine Rasur schnell mal unterwegs, ist für den Geschäftsmann vor einem wichtigen Termin kein Problem, wenn der Flieger mal wieder Verspätung hatte. Generell sollten Sie aber vor einem Flug, die Vorschriften der einzelnen Fluggesellschaften für das Handgepäck und die einzelnen Ländervorschriften einmal nachlesen, damit es nicht zu Problemen auf Reisen kommt.